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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16   

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https://dejure.org/2019,86883
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16 (https://dejure.org/2019,86883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2019 - L 13 AS 207/16 (https://dejure.org/2019,86883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2019 - L 13 AS 207/16 (https://dejure.org/2019,86883)
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  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Grundsätzlich hat nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die Ermittlung des angemessenen Umfangs der Aufwendungen für die Unterkunft in zwei größeren Schritten (1. Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft, 2. Prüfung der konkreten Angemessenheit) zu erfolgen (z. B. BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 11/18 R - juris Rn. 18).

    Allerdings ist unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung des BSG (u. a. Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 11/18 R) grundsätzlich dann, wenn ein schlüssiges Konzept des Leistungsträgers im Sinne dieser Rechtsprechung für den streitigen Bewilligungszeitraum nicht vorliegt und auch kein qualifizierter Mietspiegel existiert, die Gewährung der tatsächlichen Unterkunftskosten bis zur Grenze der Werte nach § 12 WoGG zuzüglich einen Sicherheitszuschlags von 10 % im Ergebnis nicht zu beanstanden.

  • BSG, 07.11.2017 - B 13 R 153/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Aufgrund des erst kurz vor dem Termin gestellten Aufhebungs- bzw. Verlegungsantrages war der Senat auch nicht verpflichtet, dem Kläger einen entsprechenden vorherigen Hinweis zu geben, ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern oder selbst Nachforschungen anzustellen (vgl. BSG, Beschluss vom 7. November 2017 - B 13 R 153/17 B - juris Rn. 9).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Maßgebliches Differenzierungskriterium für die Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Antragstellung: Danach ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II das, was jemand vor Antragstellung bereits hatte (modifizierte Zuflusstheorie: vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - juris Rn. 23).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Denn vor der Haftentlassung und Auszahlung durch die Justizverwaltung kann der Gefangene über das Geld nicht frei verfügen; das Überbrückungsgeld-Konto ist nicht mit einem Sparbuch vergleichbar, auf dem mit bereits erlangten Einkünften von dem Gefangenen ein gezielter "Vermögensaufbau" betrieben wurde (BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 78/12 R - juris Rn. 30).
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 36/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Er bietet keinen Anknüpfungspunkt dafür, dass dem Antrag diese Rückwirkung nur unter bestimmten Voraussetzungen zukommt (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 36/13 R - juris Rn. 23).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Von den Kosten der Unterkunft sind alle Zahlungsverpflichtungen erfasst, die sich aus dem Mietvertrag für die Unterkunft ergeben (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Dies gilt insbesondere, wenn der Verlegungsantrag - wie hier - erst einen Tag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung gestellt wird (BSG, Beschluss vom 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B - juris Rn. 12).
  • LSG Hessen, 06.04.2016 - L 6 AS 464/13

    SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Da Leistungen nach dem SGB II ausschließlich bedarfsbezogen bewilligt werden, sind nur solche Kosten zu übernehmen, die tatsächlich angefallen sind bzw. auf die ein durchsetzbarer Anspruch von Seiten Dritter gegenüber dem Hilfebedürftigen besteht (vgl. auch Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. April 2016 - L 6 AS 464/13 - juris Rn. 34 und vom 16. Februar 2018 - L 7 AS 530/16 - juris Rn. 45).
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 30/18 B

    Rechtmäßigkeit einer vertragsärztlichen Honorarkürzung infolge einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist geklärt, dass Vertagungsanträge, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Klägers begründet werden, so abgefasst sein müssen, dass das Gericht die Verhandlungsunfähigkeit ohne Weiteres erkennen kann (BSG, Beschluss vom 3. April 2019 - B 6 KA 30/18 B -, juris Rn. 6).
  • LSG Hessen, 16.02.2018 - L 7 AS 530/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Da Leistungen nach dem SGB II ausschließlich bedarfsbezogen bewilligt werden, sind nur solche Kosten zu übernehmen, die tatsächlich angefallen sind bzw. auf die ein durchsetzbarer Anspruch von Seiten Dritter gegenüber dem Hilfebedürftigen besteht (vgl. auch Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. April 2016 - L 6 AS 464/13 - juris Rn. 34 und vom 16. Februar 2018 - L 7 AS 530/16 - juris Rn. 45).
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